Sie sind hier: Startseite

Anwaltssuche

Welchen Anwalt sollte ich beauftragen?

Die Suche nach dem besten Strafverteidiger

Wer von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren als Beschuldigter geführt wird, sollte sich unverzüglich beraten bzw. vertreten lassen. Dies wissen die Betroffenen und werden sich selbst oder über Angehörige auf die Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt begeben. Nur wer ist der richtige Rechtsanwalt?

Bei der Suche gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Gelbe Seiten, Rat eines Bekannten, der Familienanwalt, Internet. Doch wie soll der Beschuldigte wissen, dass der Rechtsanwalt auch tatsächlich im Bereich des Strafrechts und als Strafverteidiger wirklich gut ist?

Bei der Auswahl Ihres Strafverteidigers sollten Sie darauf achten, dass der Rechtsanwalt zusätzlich die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht aufweist. Nur dann können Sie sicher sein, dass der Rechtsanwalt überwiegend im Bereich des Strafrechts tätig ist und sich auf dem Gebiet des Strafrechts fundiert auskennt. Denn nur wer eine zusätzliche Spezialausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts mit Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat, eine Vielzahl von praktischen Fällen vor übergeordneten Strafgerichten aufweist und seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist, darf den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" führen. Dieser Titel wird dem Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer verliehen.

Nur der zusätzliche Titel Fachanwalt für Strafrecht bürgt für eine gute Qualifikation und Vertretung im Bereich des Strafrechts. Selbstverständlich gibt es auch unter den Fachanwälten für Strafrecht schlechtere ud bessere Fachanwälte. Zumindest ist jedoch sichergestellt, dass der Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Strafverteidigung über umfassende praktische und theoretische Kenntnisse verfügt.

Viele Rechtsanwälte, die den Titel Fachanwalt für Strafrecht nicht führen dürfen, versuchen sich über nicht geschützte Begriffe wie, Strafverteidiger, Rechtsanwalt Strafrecht oder ähnliches gegenüber dem Rechtssuchenden als "Spezialist für Strafrecht" zu verkaufen. Nicht selten bearbeiten diese Rechtsanwälte Strafverfahren nur so nebenbei und nur wenige pro Jahr! Nicht selten haben sich diese Rechtsanwälte gar nicht spezialisiert und übernehmen jedes Mandat, ganz egal, ob es sich dabei um Strafrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht oder ein sonstiges Rechtsgebiet handelt. Ein Rechtsanwalt, der sich aber nicht umfassend auf das Strafrecht spezialisiert hat, wird Sie in Ihrem Strafverfahren nicht fundiert vertreten können!

Sie sollten einen Fachmann und damit einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Sie gehen ja mit Zahnschmerzen auch nicht zu einem Orthopäden! Grade im Bereich des Strafrechts kann eine schlechte und unqualifizierte Vertretung für den Mandanten schlimme Folgen haben, die durch einen erfahrenen Strafverteider hätten vermieden werden können.

Rechtsanwalt Dr. André Pott vertritt seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht bürgt er für eine kompetente, schnelle und konsequente Strafverteidigung.

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


Zum Download einer Vollmacht bitte hier [22 KB] klicken!

Bitte übersenden Sie uns die ausgefüllte Vollmacht unterschrieben zurück und geben Sie eine Rufnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Wir werden uns unverzüglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Schreiben Sie uns per Email:

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


Zum Download einer Vollmacht bitte hier [22 KB] klicken!

Bitte übersenden Sie uns die ausgefüllte Vollmacht unterschrieben zurück und geben Sie eine Rufnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Wir werden uns unverzüglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.