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Führerscheinentzug

Führerschein entzogen

Mir wurde der Führerschein abgenommen? Wie kriege ich ihn schnellstmöglich zurück?

Wer nach einer Straftat im Straßenverkehr z.B. bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird, dem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Zunächst muss geprüft werden, ob der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig war oder nicht. War die Sicherstellung/Beschlagnahme nicht rechtmäßig kann der Beschuldigte mit unserer Hilfe Rechtsmittel gegen den Entzug einlegen.

War der Entzug begründet muss geprüft werden, wie die Strafe möglichst gering gehalten werden kann und wie der Beschuldigte möglichst schnell wieder eine neue Fahrerlaubnis bekommt.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis muss daher schnell mit dem Beschuldigten der Hergang besprochen werden und schnell Akteneinsicht beantragt werden. Zudem ist zu überlegen, ob ggf. schon frühzeitig Rechtsmittel gegen den Entzug der Fahrerlaubnis eingelegt werden sollten.

Wir prüfen gerne Ihre Erfolgsaussichten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Wir werden mit Ihnen dann besprechen, was zu tun ist, Akteneinsicht beantragen, die notwendigen Schritte sofort einleiten und Sie in dieser Ausnahmesituation schnell und kompetent vertreten und erreichen, dass Sie Ihren Führerschein so schnell wie möglich zurück erhalten.

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


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