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Mir wurde ein Strafbefehl zugestellt.

Strafbefehl zugestellt. Was kann ich tun?

Mir wurde ein Strafbefehl zugestellt. Was kann ich machen?

Ein Strafbefehl kann vom Gericht erlassen werden, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt und das Gericht eine Verurteilung in einem Strafverfahren für hinreichend mithin überwiegend wahrscheinlich bewertet. Häufig ergehen Strafbefehle bei „Alltagstaten“ wie einer Trunkenheitsfahrt.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie zwingend auf die Fristen achten. Sie müssen innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung Einspruch einlegen. Sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein richtiges Urteil mit allen Konsequenzen.

Falls Sie daher einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen, damit nicht ein falsches Urteil gegen Sie ergeht, gegen das sie nicht mehr angehen können.

Wir werden mit Ihnen dann besprechen, was zu tun ist, Akteneinsicht beantragen, die notwendigen Schritte sofort einleiten und Sie daher davor schützen, dass Sie sich in dieser Ausnahmesituation falsch verhalten und womöglich um Kopf und Kragen bringen.

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


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