Sie sind hier: Startseite

Pflichtverteidiger

Ich suche einen Pflichtverteidiger

Der Gesetzgeber hat in Strafverfahren, in denen es für den Angeklagten um eine hohe Strafe geht, vorgesehen, dass der Angeklagte durch einen Rechtsanwalt vertreten werden muss. Die Gebühren für den Pflichtverteidger muss zunächst nicht der Angeklagte zahlen.

Dadurch können auch finanziell schwache Angeklagte einen Rechtsanwalt zur Verteidigung beauftragen. Ein Angeklagter kann sich auf Kosten des Staates (Landes) einen Pflichtverteidiger auswählen und diesen mit seiner Verteidigung beauftragen.

Ein Pflichtverteidiger kann sich der Beschuldigte z.B. bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub oder Erpressung auswählen oder wenn der Beschuldigte sich in Haft befindet. Aber auch bei geringeren Vorwürfen hat der Beschudligte oft einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er sich in Untersuchungshaft befindet oder eine Freiheitstrafe von mehr als einem Jahr droht.

Die Pflichtverteidigung ist dann quasi die "Prozesskostenhilfe" (PKH) im Strafverfahren.

Sprechen Sie uns an, ob wir Sie als Pflichtverteidiger vertreten können. Wir werden mit Ihnen dann besprechen, was zu tun ist, Akteneinsicht beantragen, die notwendigen Schritte sofort einleiten und Sie in dieser Ausnahmesituation schnell und kompetent vertreten.

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


Zum Download einer Vollmacht bitte hier [22 KB] klicken!

Bitte übersenden Sie uns die ausgefüllte Vollmacht unterschrieben zurück und geben Sie eine Rufnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Wir werden uns unverzüglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Schreiben Sie uns per Email:

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


Zum Download einer Vollmacht bitte hier [22 KB] klicken!

Bitte übersenden Sie uns die ausgefüllte Vollmacht unterschrieben zurück und geben Sie eine Rufnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Wir werden uns unverzüglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.