Antwort6
Verjährung, Ordnungswidrigkeiten
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verjährt regelmäßig in drei Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit Beendigung der Ordnungswidrigkeit, regelmäßig also am Tag der Begehung.
Beispiel: Sie wurden am 01.06.2006 geblitzt. Die Verjährung tritt in diesem Fall dann mit Ablauf des 01.09.2006 ein.