Fahrerlaubnisrecht
Urteile zum Fahrerlaubnisrecht
Im folgenden haben wir Ihnen die Urteile mit einer kurzen Inhaltsbeschreibung aufgelistet. Bitte klicken Sie jeweils auf [Urteil 1,2,3...], um den Volltext des jeweiligen Urteils angezeigt zu bekommen.
Urteil 1 Die Fahrerlaubnisfreiheit des "motorisierten Krankenfahrstuhls" gemäß 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV hängt nicht davon ab, ob der Führer körperlich behindert oder gebrechlich ist. Das Merkmal "nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge" ( 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV; 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO) setzt neben der Eignung des Kraftfahrzeugs zur Benutzung durch diesen Personenkreis lediglich die durch konstruktive Maßnahmen erzielte und auf Dauer angelegte Einhaltung der weiteren vorgeschriebenen Merkmale des Kraftfahrzeugs (Einsitzigkeit, Höchstgewicht, Höchstgeschwindigkeit) voraus.
Urteil 2 Für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis reicht es nicht aus, wenn ein Fahrzeug - möglicherweise allein aufgrund Zeitablaufs eingetretener Verschleißerscheinungen - nur unwesentlich schneller als erlaubt fährt.