JVA Detmold
Adresse der JVA Detmold
Justizvollzugsanstalt Detmold
Bielefelder Str. 78
32756 Detmold
Tel: (05231) 614-0
Fax: (05231) 614-109
Internetseite:
http://www.jva-detmold.nrw.de
Besuchsregelungen
Besuchszeiten JVA Detmold
Mo - Fr 09:00 11:45 Uhr Einlass bis 11:15 Uhr
Mo - Fr 13:00 15:45 Uhr Einlass bis 15:15 Uhr
Für Strafgefangene zusätzlich:
Do. bis 20:45 Uhr Einlass bis 19:45 Uhr
Sa. u. So. sowie an Feiertagen
14:00 Uhr 16:00 Uhr Einlass bis 15:30 Uhr
Besuche nur nach vorheriger Absprache.
Achtung!
Besucher für Untersuchungsgefangene benötigen in jedem Fall eine gültige Besuchserlaubnis vom zuständigen Gericht bzw. der Staatanwaltschaft!
Briefverkehr mit Inhaftierten
Strafgefangene
Der Gefangene hat nach 28 StVollzG das Recht, uneingeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen.
Der Anstaltsleiter kann den Schriftverkehr mit bestimmten Personen untersagen,
1. wenn die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet würde
2. bei Personen, die nicht Angehörige im Sinne des Strafvollzugsgesetzes sind, wenn zu
befürchten ist, dass der Schriftwechsel einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen haben
oder
3. seine Eingliederung behindern würde
Der Schriftwechsel darf aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit und Ordnung überwacht werden.
Die Portokosten trägt der Gefangene.
Briefverkehr mit Untersuchungshäftlingen
Untersuchungsgefangene
Der Untersuchungsgefangene darf nach Nr. 28 UVollzO unbeschränkt Schreiben absenden und empfangen, sofern der Richter nichts anderes bestimmt.
Bitte beachten Sie: Der Schriftverkehr des Gefangenen wird durch den Richter oder Staatsanwalt überwacht!
Pakete
Jeder Gefangene kann sich Pakete von der Familie, Bekannten u. a. zusenden oder mitbringen lassen.
Es wird zwischen 3 Paketarten unterschieden
1) Wäschepakete
2) Lebensmittelpakete und
3) Zollpakete.
Jeder Gefangene hat das Recht 3 Lebensmittelpakete pro Jahr zu empfangen, Das Jahrespaket. Der Empfangszeitpunkt kann der Gefangene selbst bestimmen vom 01.01. bis 31.12. jeden Jahres.
Er muß dafür eine Paketmarke beantragen, Farbe der Marke " weiß", Höchstgewicht 3 Kg.
Das Osterpaket.
Der Empfangszeitpunkt ist festgelegt, 14-Tage vor- und 14-Tage nach dem Osterfest. Die Paketmarke wird jedem Gefangenen ohne Antrag ausgehändigt, Farbe der Marke "gelb", Höchstgewicht 3 Kg.
Das Weihnachtspaket.
Der Empfangszeitpunkt ist festgelegt, vom 10. Dezember bis 10. Januar des nächsten Jahres. Jeder Gefangene erhält diese Paketmarke ohne Antrag, Farbe der Marke "grün" , Höchstgewicht 5 Kg. .Der erlaubte Inhalt kann der jeweiligen Marke entnommen werden.