Tötungsdelikte
Totschlag, Mord, fahrlässige Tötung
Tötungsdelikte:
Tötungsdelikte stellen die schwerwiegendsten Straftaten dar. Unter dem Begriff Tötungsdelikt sind grundsätzlich Totschlag, Mord, die Körperverletzung mit Todesfolge und die fahrlässige Tötung zu fassen. Grundsätzlich liegt dann ein Tötungsdelikt vor, wenn ein Mensch durch eine Straftat vorsätzlich oder fahrlässig ums Leben gekommen ist.
Sobald die Staatsanwaltschaft und die Polizei gegen Sie oder gegen einen Angehörigen wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt, muss schnellstmöglich gehandelt werden. Der Beschuldigte bedarf nun zwingend des Beistandes eines Fachanwaltes für Strafrecht, der auch in Tötungsdelikten ausreichende Erfahrung aufweisen kann. Rechtsanwalt Dr. Pott ist bereits in einer Vielzahl von Tötungsdelikten tätig geworden und verfügt daher auch bei Tötungsdelikten über eine umfassenden Erfahrungsschatz.
Bei dem Vorwurf eines Tötungsdelikt muss der Beschuldigte mit der Anordnung einer Untersuchungshaft rechnen. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein Haftbefehl wegen Totschlags, Mordes oder anderer Tötungsdelikte erlassen wird. Unerlässlich ist es bei Tötungsdelikten, dass der Betroffene ohne anwaltliche Vertretung zunächst keinerlei Angaben gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft macht. Nicht selten reden sich Beschuldigte ohne anwaltliche Vertretung um Kopf und Kragen.
Bei Tötungsdelikten wie Totschlag oder Mord ist die Beweislage teilweise erdrückend. Trotz einer erdrückenden Beweislage ist sorgfältig zu prüfen, welche Aussichten auf einen Freispruch beziehungsweise auf eine milde Strafe bestehen. Von Anfang an muss der Strafverteidiger sein Augenmerk darauf richten, den Beschuldigten vor ungünstigen Angaben gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu schützen, sämtliche Aspekte zu Gunsten des Beschuldigten zu erfassen, zu sichern und zu verwerten und die Hauptverhandlung von Anfang an akribisch vorzubereiten. Bis dahin ist zu überprüfen, ob ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt oder aufgehoben werden kann.
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Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
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Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Rechtsanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.