Rechtsanwalt Dr. Pott: Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz!
Sie suchen einen kompetenten und erfahrenen Strafverteidiger. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung aus mehreren tausend Strafverfahren! Rufen Sie uns an!
Unser Ziel ist es, in jedem Verfahrensstadium die bestmögliche Lösung für unseren Mandanten zu erreichen. Je eher, desto besser. Dies kann die möglichst frühe Einstellung des Strafverfahrens, der Freispruch im Prozess, die Entlassung aus der Untersuchungshaft oder die Bewährungsstrafe sein. Was möglich ist und was nicht, besprechen wir mit unseren Mandanten offen und ehrlich.
Im Strafrecht gibt es ein breites Spektrum an Verteidigungsmöglichkeiten, dass wir zu Ihren Gunsten nutzen möchten. Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott hat sich in der Rechtsanwaltskanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner mit Sitz in Detmold und Bielefeld seit über zwölf Jahren auf die Strafverteidigung konzentriert und sich als Fachanwalt für Strafrecht auf das Straf- und Strafverfahrensrecht spezialisiert. Bereits die Promotion erfolgte zum Thema der Verwertbarkeit von Videoaufnahmen im Strafprozess. Lesen Sie mehr unter: Presse / Aktuelles
Insbesondere im Bereich des Strafrechts muss ein Rechtsanwalt schnell und konsequent für die Rechte des Mandanten eintreten; gleich ob im Rahmen einer Strafverteidigung, der Nebenklage, des Opferschutzes oder des Zeugenbeistandes. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist für den Mandanten eine zuverlässige und kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht so wichtig wie im Strafrecht.
Gerade im Strafrecht gilt die Devise, die Rechte des Mandanten schnell, umsichtig und konsequent gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten zu verteidigen und durchzusetzen. In jedem Fall sollten sich Beschuldigte in einem Strafverfahren der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines Fachanwaltes für Strafrecht bedienen, da nur Fachanwälte für Strafrecht über nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich des Strafrechts verfügen. Insbesondere im Strafrecht ist eine möglichst große Erfahrung des Anwaltes erforderlich, um die Situation verlässlich überblicken und die Chancen zu Gunsten des Mandanten nutzen und die Risiken zum Nachteil des Mandanten vermeiden zu können.
Rechtsanwalt Dr. André Pott vertritt als Strafverteidiger seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts und hat Mandanten in mehreren tausend Strafverfahren erfolgreich verteidigt. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht bürgt Rechtsanwalt Dr. Pott für eine kompetente, schnelle und konsequente Strafverteidigung.
Rechtsanwalt Dr. Pott veröffentlicht regelmäßig zu den Themen Strafrecht, Betäubungsmitteldelikten, Führerscheinrecht und Verkehrsrecht Fachaufsätze in einschlägigen Fachzeitschriften. Rechtsanwalt Dr. Pott nimmt auf Anfrage zudem zu aktuellen strafrechtlichen oder verkehrsrechtlichen Fragen und Fällen Stellung. Unter anderem wurden entsprechende Fernsehbeiträge/Interviews /Berichte in folgenden Medien veröffentlicht:
- ARD und ZDF
- n-tv https://www.n-tv.de/panorama/Opfer-mussten-Abschiedsbriefe-schreiben-article17640506.html
- bild.de https://www.bild.de/news/inland/mord/hoexter-horror-haus-anwalt-video-45679046.bild.html
- Spiegel https://magazin.spiegel.de/SP/2019/35/165579706/index.html
- Spiegel online
- Stern TV
- Der Fall https://www.youtube.com/watch?v=-P7PvGg7C9Y
- WDR
- Welt https://www.welt.de/vermischtes/article155142720/Sadisten-hinter-doerflicher-Fassade.html
- Focus https://www.focus.de/panorama/man-merkt-dass-ihn-das-mitnimmt-horror-ehepaar-von-hoexter-jetzt-spricht-der-anwalt-von-wilfried-w_id_5502103.html
- "Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe im Auftrag von funk, dem Contentnetzwerk von ARD und
ZDF
- tag24.de https://www.tag24.de/nachrichten/paderborn-ex-polizei-chef-prozess-gericht-revision-staatsanwalt-verrat-dienstgeheimnisse-246980
- AvD Clubmagazin "Motor und Reisen"
- Neue Zeitschrift für Verkehr
- Verkehrsrechtsreport
- Strafrechtsreport
- Neue Strafrechtszeitschrift
- Neue juristische Wochenschrift
- Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
- Lippische Landeszeitung
- Neue Westfälische
- Westfalenblatt
Bitte beachten Sie: Derzeit können aufgrund einer hohen Nachfrage nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.
Kontakt
Dr. jur. André Pott
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwaltskanzlei RPP Paust & Dr. Platena
Hermannstr. 1
32 756 Detmold
Tel.: 05231/ 308 14 0
Internet: www.rpp.de
eMail: pott@rpp.de
Oder schreiben Sie uns per E-Mail!
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Unser Ziel: Das Beste für Sie!
Unser Ziel ist in jedem Verfahrensstadium die bestmögliche Lösung für unseren Mandanten. Dies kann die möglichst frühe Einstellung des Strafverfahrens, der Freispruch im Prozess, die Entlassung aus der Untersuchungshaft oder die Erreichung einer Bewährungsstrafe sein. Was möglich ist und was nicht, besprechen wir mit unserem Mandanten offen und ehrlich.
Wird gegen einen Mandanten ermittelt oder wurde sogar schon Anklage erhoben, ist von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten eine Verteidigungsstrategie auszuarbeiten.
Die Frage, wie ein Mandant am besten zu verteidigen ist, ergibt sich aus einer Zusammenschau aller Informationen und Fakten. Hierzu gehören insbesondere die Aussage des Mandanten, die Aussagen von Zeugen, objektive Beweismittel wie Fotos oder Spuren am Tatort und alle anderen Randinformationen. Sämtliche Informationen müssen zunächst vollständig gesammelt und ausgewertet werden. Dies geschieht in umfangreichen Gesprächen mit dem Mandanten und in der Auswertung der Ermittlungsakte. Aus der Ermittlungsakte ergeben sich alle Informationen, die der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auch vorliegen. So kann eine wirksame Verteidigung auf Augenhöhe erfolgen.
1) Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren muss der Mandant frühestmöglich davor geschützt werden, vermeintlich hilfreiche Aussagen gegenüber der Polizei zu tätigen, die dem Mandanten nachher Schaden könnten. Hier gilt im Grundsatz: Solange der Mandant über seinen Verteidiger noch keine Akteneinsicht hatte und daher noch gar nicht weiß, welche Beweismittel gegen ihn vorliegen, darf keine Einlassung erfolgen. Unbedachte Aussagen werden in jedem Fall in der Akte festgehalten und führen nicht selten dazu, dass überhaupt erst eine Verurteilung erfolgen kann.
Beispiel: Es kommt zu einem Verkehrsunfall mit leichtem Blechschaden. Der Fahrzeugführer fährt weg, obwohl er den Schaden bemerkt hat. Gegenüber der Polizei, sagt er aus, er habe den Schaden zwar bemerkt, habe es aber eilig gehabt und sei deshalb weg gefahren. Erst durch seine Aussage hat er es ermöglicht, dass er wegen Verkehrsunfallflucht gem. § 142 StGB bestraft werden kann. Hätte der Mandant geschwiegen, hätte man ihm ggf. nicht nachweisen könne, dass er den Schaden tatsächlich bemerkt hat.
Daher sollte unverzüglich (noch am gleichen Tag) ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden, um von Beginn an eine wirksame Verteidigung zu gewährleisten. Der Beschuldigte hat zu jedem Zeitpunkt, von Beginn an ein Recht zu schweigen und ein Recht einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Von diesem Recht sollte der Beschuldigte sofort Gebrauch machen.
2) Untersuchungshaft
Befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft zählt für ihn jede Minute. Der Beschuldigte will wissen, wie es weitergeht und vor allem wie lange er in Haft bleiben muss. Auch wenn es in der Untersuchungshaft drängt, gilt auch hier zunächst, mit Nachdruck an die wichtigsten Informationen zu gelangen und dann mit Bedacht zu entscheiden, wie dem Beschuldigten auch im Hinblick auf das weitere Verfahren am besten geholfen werden kann. Was hilft es dem Beschuldigten zwar nach einer Woche wieder auf freiem Fuß zu sein, wenn er im Prozess wegen seiner Aussage zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wird.
Der Beschuldigte hat ab Vollstreckung der Untersuchungshaft einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Der Beschuldigte kann sich einen Pflichtverteidiger auswählen. Hier sollte er in jedem Fall einen Fachanwalt für Strafrecht auswählen.
3) Das Verteidigungsziel
Verfügt man über alle Informationen muss mit dem Mandanten ehrlich und offen über das Ergebnis der Ermittlungen gesprochen werden. Ich weiß, dass es Rechtsanwälte gibt, die dem Mandanten alles versprechen, Hauptsache er bleibt bei Ihnen und der Rechtsanwalt erhält sein Geld. Dieses Verhalten ist standeswidrig und schadet dem Bild des seriösen Rechtsanwaltes. Leider ist dieses Verhalten unter Strafverteidigern nicht selten anzutreffen. Hier wird der Druck der Beschuldigten teilweise schamlos ausgenutzt. Versprechen Rechtsanwälte daher ohne Aktenkenntnis das Blaue vom Himmel, sollten Sie sehr hellhörig werden und hinterfragen, weshalb der Kollege meint, einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe in Aussicht stellen zu können. Verbindet der Kollege das zudem noch mit überzogenen Geldforderungen, sollten Sie den Anwalt unverzüglich wechseln. Äußerungen wie "Für 5.000 € haue ich Sie da raus!" und ähnliches, sind schlichtweg unseriös.
Der Beschuldigte will von seinem Verteidiger am liebsten hören, dass alles halb so schlimm ist und dass er sich keine Sorgen machen muss. Leider hilft es dem Beschuldigten nichts, wenn der Rechtsanwalt ihn ggf. bewusst in falscher Hoffnung lässt, um nach dem Prozess zu erklären, dass die hohe Haftstrafe auf einem Fehlurteil beruhe und man jetzt Opfer der Justiz geworden sei. Dann geht der Rechtsanwalt nämlich nach Hause und legt die Akte ab. Der Mandant geht aber ggf. für Jahre hinter Gitter.
Natürlich ist es das oberste Ziel, den Mandanten vor jedweder Bestrafung zu bewahren und einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens zu erzielen. Als engagierter Rechtsanwalt, der seinen Beruf als Strafverteidiger liebt, will man das schon, da eine Niederlage, sprich eine Verurteilung des Mandanten, einen persönlich ärgert.
Aber nicht alle Mandanten sind unschuldig und können vor jedweder Bestrafung bewahrt werden. Ist die Beweislast erdrückend, muss mit dem Mandanten ganz offen und ohne jede Schönfärbung darüber gesprochen werden, welche Chancen er hat und wie diese effektiv genutzt werden können. Nur wer die Sache ehrlich erörtert, kann für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Beispiel: Ist die Beweislage erdrückend, so kann man natürlich dennoch mit dem Ziel eines Freispruchs verteidigen. Ist diese Verteidigung aber von vorneherein aussichtslos, so schadet man dem Mandanten, wenn man ihm nicht ehrlich sagt, welche Folgen für ihn eine solche Verteidigungsstrategie haben würde. Denn ggf. wäre eine Bewährungsstrafe möglich gewesen, hätte man mit einem Geständnis eine bewährungsfähige Strafe erzielt.
Mit einem guten Rechtsanwalt ist es wie mit einem guten Arzt. Der Rechtsanwalt wird den Weg empfehlen, der aus seiner Sicht mit seiner Erfahrung zum besten Ergebnis führt. Um über diese Erfahrung zu verfügen, muss ein Rechtsanwalt mehrere hundert Strafprozesse geführt haben, um überhaupt verlässlich einschätzen zu können, welche Verteidigungsstrategie für den Mandanten die Beste ist.
Falls Sie von Rechtsanwalt Dr. Pott vertreten werden wollen, bitten wir um möglichst zeitnahe Anfrage, um Ihren Fall von Beginn an bestmöglich verteidigen zu können.
Strafverteidigung heißt: Kampf für Ihre Rechte!
Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Strafrecht und Partner der überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold. Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über 10 Jahren auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert und in mehreren hundert Fällen Mandanten erfolgreich gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten vertreten. Gerade eine umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden ist unerläßlich, um von Beginn an zu Gunsten des Mandanten einschätzen zu können, welches weitere Vorgehen im jeweiligen Fall angezeigt ist.
Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt für den Betroffenen und häufig auch für seine Familie eine belastende Ausnahmesituation dar. Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person eröffnet, liegen aus Sicht der Ermittlungsbehörden konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass vom Beschuldigten eine Straftat begangen wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist jedem Beschuldigten dringend zu raten, sich nicht (mehr) zur Sache einzulassen und sich unverzüglich durch einen Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen. Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen und sich anwaltlich vertreten zu lassen. Nutzen Sie in jedem Fall beide Rechte!
Eine Stellungnahme zum Tatvorwurf kann Sinn machen. Ob eine Einlassung zur Sache erfolgen sollte, kann aber immer erst nach Akteneinsicht und nach Überprüfung des Ermittlungsstandes durch uns entschieden werden. In jedem Fall ist eine Erstberatung ratsam. Der Betroffene sollte nicht die Hoffnung haben, das Verfahren werde sich schon durch Zeitablauf erledigen oder mit einer geschickten Einlassung könnte er den Tatverdacht ausräumen. Nicht selten führen erst derart "geschickte Einlassungen" dazu, dass der Betroffene wegen einer Straftat verurteilt werden kann.
Bitte beachten Sie deshalb:
Nehmen Sie polizeiliche Ermittlungen stets ernst.
Machen Sie keine Angaben zur Sache.
Lassen Sie sich durch Fachanwalt für Strafrecht Dr. Pott vertreten.
Melden Sie sich möglichst zeitnah ab Kenntnis, dass gegen Sie ein Strafverfahren zu erwarten ist, bei uns.
Je schneller Sie sich mit uns in Verbindung setzen, desto umfassender können wir Ihnen helfen.
Strafverteidiger
Die Suche nach dem besten Strafverteidiger
Wer von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren als Beschuldigter geführt wird, sollte sich unverzüglich beraten bzw. vertreten lassen. Dies wissen die Betroffenen und werden sich selbst oder über Angehörige auf die Suche nach dem richtigen Strafverteidiger begeben. Nur wer ist der richtige Strafverteidiger?
Bei der Suche gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Gelbe Seiten, Rat eines Bekannten, der Familienanwalt, Internet. Doch wie soll der Beschuldigte wissen, dass der Rechtsanwalt auch tatsächlich im Bereich des Strafrechts und als Strafverteidiger wirklich gut ist?
Bei der Auswahl Ihres Strafverteidigers sollten Sie darauf achten, dass der Rechtsanwalt zusätzlich die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht aufweist. Nur dann können Sie sicher sein, dass der Rechtsanwalt überwiegend im Bereich des Strafrechts tätig ist und sich auf dem Gebiet des Strafrechts fundiert auskennt. Denn nur wer eine zusätzliche Spezialausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts mit Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat, eine Vielzahl von praktischen Fällen vor übergeordneten Strafgerichten aufweist und seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist, darf den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" führen. Dieser Titel wird dem Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer verliehen.
Nur der zusätzliche Titel Fachanwalt für Strafrecht bürgt für eine gute Qualifikation und Vertretung im Bereich des Strafrechts. Selbstverständlich gibt es auch unter den Fachanwälten für Strafrecht schlechtere und bessere Fachanwälte. Zumindest ist jedoch sichergestellt, dass der Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Strafverteidigung über umfassende praktische und theoretische Kenntnisse verfügt.
Viele Rechtsanwälte, die den Titel Fachanwalt für Strafrecht nicht führen dürfen, versuchen sich über nicht geschützte Begriffe wie, Strafverteidiger, Rechtsanwalt Strafrecht oder ähnliches gegenüber dem Rechtssuchenden als "Spezialist für Strafrecht" zu verkaufen. Nicht selten bearbeiten diese Rechtsanwälte Strafverfahren nur so nebenbei und nur wenige pro Jahr! Nicht selten haben sich diese Rechtsanwälte gar nicht spezialisiert und übernehmen jedes Mandat, ganz egal, ob es sich dabei um Strafrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht oder ein sonstiges Rechtsgebiet handelt. Ein Rechtsanwalt, der sich aber nicht umfassend auf das Strafrecht spezialisiert hat, wird Sie in Ihrem Strafverfahren nicht fundiert vertreten können!
Sie sollten einen Fachmann und damit einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Sie gehen ja mit Zahnschmerzen auch nicht zu einem Orthopäden! Grade im Bereich des Strafrechts kann eine schlechte und unqualifizierte Vertretung für den Mandanten schlimme Folgen haben, die durch einen erfahrenen Strafverteidiger hätten vermieden werden können.
Rechtsanwalt Dr. André Pott vertritt seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht bürgt er für eine kompetente, schnelle und konsequente Strafverteidigung.
Straftaten von Jugendlichen
Jugendstrafrecht
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Gegen sie kann eine Strafe im Strafverfahren nicht verhängt werden. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren sind zwingend nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) zu behandeln. Bei sogenannten Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) ist zu prüfen, ob nach dem Reifegrad des Heranwachsenden das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gelangen soll.
Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht beim Jugendstrafrecht nicht der Strafgedanke im Vordergrund. Im Vordergrund steht im Jugendstrafrecht die Erziehung des Jugendlichen. Der Jugendliche soll durch eine Strafe spüren, dass er gegen Regeln verstoßen hat. Jedoch soll die Strafe in erster Linie dazu dienen, den Jugendlichen wieder "auf den rechten Weg" zu bringen. Der Jugendliche soll mit der Strafe erzogen werden , in Zukunft keine Straftaten mehr zu begehen. Die Straffunktion der Strafe tritt hinter dem Erziehungsgedanken zurück.
Als Strafen im Jugendstrafrecht sind die Verwarnung, die Erteilung von Weisungen, der Jugendarrest und die Jugendstrafe zu nennen.
Bei Straftaten durch Jugendliche ist zu berücksichtigen, dass Jugendliche sich leichter zu einer Tat hinreißen lassen, sich von anderen beeinflussen lassen und sie die Folgen einer Tat nicht in dem Maße überblicken können, wie es von einem Erwachsenen erwartet wird. Zudem ist bei Jugendlichen verstärkt zu berücksichtigen, dass ihnen durch die Straftat nicht die Zukunft verbaut wird.
Ziel einer Strafverteidigung im Bereich des Jugendstrafrecht ist es daher zum einen mit den Jugendlichen und seinen Eltern die möglichen Folgen zu erörtern. Zum anderen ist alles daran zu setzen, den Jugendlichen vor einer Haftstrafe zu bewahren. Zum erreichen dieser Ziele stehen der Verteidigung in Jugendstrafsachen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, die möglichst frühzeitig mit uns besprochen werden sollten.
Falls Sie oder Ihr Kind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen. Wir werden mit Ihnen dann umfänglich besprechen, was Ihnen oder Ihrem Kind droht und wie man die Folgen der Tat für Sie oder für Ihr Kind möglichst gering halten kann.
Was kostet eine gute Strafverteidigung?
Eine gute Strafverteidigung kann nur von einem auf dem Gebiet des Strafrechts erfahrenen Rechtsanwalt bewerkstelligt werden.
Aufgrund dieser Erfahrung kann der Fachanwalt für Strafrecht konkret einschätzen, wie hoch der Aufwand für die Strafverteidigung in dem jeweiligen Strafverfahren sein wird. Sprechen Sie den Fachanwalt für Strafrecht auf die Kosten an und vereinbaren Sie mit diesem ggf. eine Vergütungsvereinbarung. Dann wissen Sie sicher, wie hoch die Gebühren sind und erleben am Ende keine Überraschung.
Eine gute Strafverteidigung ist zeitaufwendig. Akten müssen studiert werden, im Hintergrund laufen Gespräche mit Staatsanwaltschaft, Gericht, Bewährungshelfern und anderen Strafverteidigern, die ggf. Mitangeklagte vertreten. Eine Vertretung in einem kleinen Strafverfahren wird für die erste Instanz ca. 750 - 1500 € kosten. In umfangreichen Strafverfahren kann die Vertretung deutlich teurer sein. Auch hier sollten Sie schon in den ersten Gesprächen mit dem Strafverteidiger konkret besprechen, wie hoch der Vorschuss und wie hoch die Gebühren voraussichtlich insgesamt werden.
Bei schwereren Vorwürfen, bei der mit einer Strafe von einem Jahr oder mehr gerechnet werden muss, besteht die Möglichkeit einen Pflichtverteidiger auf Kosten der Landeskasse zu beauftragen. Die Pflichtverteidigung ist dann quasi die "Prozesskostenhilfe" (PKH) im Strafverfahren.
So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold
Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414
Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de
Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.
Zum Download einer Vollmacht bitte hier klicken!
Bitte übersenden Sie uns die ausgefüllte Vollmacht unterschrieben zurück und geben Sie eine Rufnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Wir werden uns unverzüglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Untersuchungshaft und Haftbefehl
Untersuchungshaft
Die sogenannte Untersuchungshaft droht immer dann, wenn zum Beispiel eine Fluchtgefahr, eine Wiederholungsgefahr oder eine Verdunkelungsgefahr besteht. In der Praxis nehmen die Staatsanwaltschaften und die Gerichte eine Fluchtgefahr bereits dann an, wenn eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten ist. Eine Untersuchungshaft droht daher in erster Linie bei schweren Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Totschlag, Mord, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Raub etc.
Die Untersuchungshaft dauert solange an, wie der Haftgrund (zum Beispiel die Fluchtgefahr) noch besteht. Nicht selten wird die Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung aufrechterhalten. In vielen Fällen können Betroffene jedoch vor der Untersuchungshaft bewahrt werden. Der Haftbefehl kann außer Vollzug gesetzt oder ganz aufgehoben werden. Im Fall einer Untersuchungshaft muss möglichst schnell gehandelt werden. Hier zählt jeder Tag, um dem Betroffenen schnellstmöglich aus der Untersuchungshaft herauszuholen.
Wir können erst für Sie tätig werden, sobald Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben. Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes Gespräch sofort zur Verfügung, um abzuklären, wie wir Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen helfen können.