Mord
Mord
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Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Wird eine Person des Mordes beschuldigt, sollte sich der Betroffene schnellstmöglich durch uns vertreten lassen.
In der Regel wird sich der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft befinden. Auch bei dem Vorwurf des Mordes sollte sich der Beschuldigte zunächst auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen und keine Angaben zur Sache machen. Der Betroffene bzw. seine Angehörigen sollten sodann schnellstmöglich Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir den Beschuldigten in der JVA aufsuchen können und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen können. Grade beim Mordvorwurf muss eine schnelle und kompetente Verteidigungsstrategie mit dem Beschuldigten entwickelt werden.
Beschuldigte, gegen die eine Untersuchungshaft angeordnet wurde, haben einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Damit ist sichergestellt, dass sich der Betroffene unverzüglich durch Rechtsanwalt Dr. Pott vertreten lassen kann. Sprechen Sie uns an. Wir kümmern uns um unsere Beiordnung, damit eine unverzügliche und umfassende Vertretung realisiert werden kann.