Adhäsionsverfahren und Schmerzensgeld
Adhäsionsverfahren
Opfer von Straftaten haben häufig Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund von Straftaten, die der Täter und Angeklagte durch die Tat verursacht hat. Bisher konnte das Opfer seine Ansprüche nur im Wege eines separaten Zivilverfahrens durchsetzen. Diesen Weg haben Geschädigte grade nach belastenden und langen Strafverfahren nicht selten gescheut. Die Ansprüche können nach einer Gesetzesänderung zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren nunmehr mit Hilfe eines sog. Adhäsionsverfahrens direkt im Strafverfahren geltend gemacht werden. Dadurch spart sich der Geschädigte einen weiteren kostenintensiven und langwierigen Zivilprozess.
Selbst wenn der Geschädigte nicht als Nebenkläger auftreten kann oder will, kann er im Strafverfahren einen Adhäsionsantrag stellen. Mit dem Adhäsionsantrag können alle Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Angeklagten geltend gemacht werden. Zudem kann beantragt werden, dass festgestellt wird, dass der Täter auch alle zukünftigen Schäden zu ersetzen hat.
Daher sollten sich Opfer durch uns beraten lassen, wie sämtliche Ansprüche effektiv durchgesetzt werden können.
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Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht
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Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Rechtsanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.