Eigentumsdelikte
Straftaten wegen Raub, Diebstahl, Betrug etc.
Eigentumsdelikte
Jährlich werden Tausende von Diebstählen, Raubtaten, Erpressungen und anderer Eigentumsdelikte begangen. Dabei drohen schon bei einfachen Diebstählen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Der Beschuldigte eines Raubes oder eines räuberischen Diebstahls muss sogar mit einer Mindeststrafe von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen.
Bei einfachen Diebstählen kann häufig bei frühzeitiger Tätigkeit durch ein Fachanwalt für Strafrecht eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden. Wichtig ist dabei, dass die Beschuldigten sich nicht erst anwaltlicher Hilfe bedienen, wenn es zu spät ist. Ein erstes Beratungsgespräch führen wir gerne mit Ihnen, um mit Ihnen die Möglichkeiten und Aussichten zu erörtern. Danach können Sie entscheiden, ob wir Sie weiter vertreten sollen und wissen dann welche Kosten auf Sie zukommen.
Bei schweren Eigentumsdelikten wie Raub, Erpressung, räuberischem Diebstahl oder Betrug besteht auch die Möglichkeit eine Pflichtverteidigung zu beantragen. In diesem Rahmen würde dann ein Großteil unserer Rechtsanwaltsgebühren von der Landeskasse übernommen werden.
Wichtig ist auch bei Eigentumsdelikten, dass wir schnellstmögliche für Sie tätig werden können. Gerade bei schweren Eigentumsdelikten droht der Erlaß eines Haftbefehls. Wir können für Sie schnellstmöglich prüfen, ob die Untersuchungshaft rechtmäßig ist. Wir werden unverzüglich mit Ihnen besprechen, ob der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt oder aufgehoben werden kann.
Auch bei Eigentumsdelikten sollten Sie zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich schnellstmöglich von einem Fachanwalt für Strafrecht umfassend und kompetent vertreten lassen. Hierfür stehen wir Ihnen jederzeit sofort zur Verfügung.
So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold
Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414
Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de
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Bitte übersenden Sie uns die ausgefüllte Vollmacht unterschrieben zurück und geben Sie eine Rufnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Wir werden uns unverzüglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Rechtsanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.