fahrlässige Körperverletzung und Tötung
fahrlässige Körperverletzung und Tötung
Wer durch Unachtsamkeit einen Menschen z.B. im Straßenverkehr verletzt oder sogar tötet, kann sich strafbar machen. Schon bei kleineren Verletzungen z.B. durch einen Unfall im Straßenverkehr wird gegen den Unfallverursacher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das gleiche gilt erst recht bei schweren Verletzungen oder Unfällen mit tödlichen Verletzungen. Ab dem Unfall bzw. der Tat steht dem Beschuldigten ein Aussageverweigerungsrecht zu. Hiervon sollte der Beschuldigte Gebrauch machen und unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Außerdem ist der Tatverdächtige als Beschuldigter von der Polizei über seine Rechte zu belehren.
Zusammen mit uns werden wir die Angelegenheit nach Akteneinsicht mit Ihnen erörtern. Nach Akteneinsicht können wir prüfen, ob überhaupt ein Fahrlässigkeitsvorwurf erhoben werden kann und ob bzw. welche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft erfolgen sollte.
Gerade bei fahrlässigen Körperverletzungen und fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr besteht die Gefahr eines Fahrverbotes bzw. einer Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Monate. Um eine Entziehung Ihrer Fahreerlaubnis zu vermeiden, sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen.
Erfahrungsgemäß können Ermittlungsverfahren wegen fahrlässigen Körperverletzungen schnell und ohne große Geldzahlungen eingestellt werden.
Sprechen Sie uns an, damit wir Sie in Ihrem Verfahren wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung umfassend vertreten können.
§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
§ 229
Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 222 StGB fahrlässige Tötung
§ 222
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wir vertreten Sie gern!
Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung drohen oder schon eingeleitet worden sein, sollten Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu erörtern.
Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414
Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de
Oder nehmen Sie über das untenstehende Formular Kontakt zu uns auf:
So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold
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