Kosten der Strafverteidigung
Was kostet eine gute Strafverteidigung?
Eine gute Strafverteidigung kann nur von einem auf dem Gebiet des Strafrechts erfahrenen Rechtsanwalt bewerkstelligt werden.
Aufgrund dieser Erfahrung kann der Fachanwalt für Strafrecht konkret einschätzen, wie hoch der Aufwand für die Strafverteidigung in dem jeweiligen Strafverfahren sein wird. Sprechen Sie den Fachanwalt für Strafrecht auf die Kosten an und vereinbaren Sie mit diesem ggf. eine Vergütungsvereinbarung. Dann wissen Sie sicher, wie hoch die Gebühren sind und erleben am Ende keine Überraschung.
Eine gute Strafverteidigung ist zeitaufwendig. Akten müssen studiert werden, im Hintergrund laufen Gespräche mit Staatsanwaltschaft, Gericht, Bewährungshelfern und anderen Strafverteidigern, die ggf. Mitangeklagte vertreten. Eine Vertretung in einem kleinen Strafverfahren wird für die erste Instanz ca. 750 - 1500 € kosten. In umfangreichen Strafverfahren kann die Vertretung deutlich teurer sein. Auch hier sollten Sie schon in den ersten Gesprächen mit dem Strafverteidiger konkret besprechen, wie hoch der Vorschuss und wie hoch die Gebühren voraussichtlich insgesamt werden.
Bei schwereren Vorwürfen, bei der mit einer Strafe von einem Jahr oder mehr gerechnet werden muss, besteht die Möglichkeit einen Pflichtverteidiger auf Kosten der Landeskasse zu beauftragen. Die Pflichtverteidigung ist dann quasi die "Prozesskostenhilfe" (PKH) im Strafverfahren.
So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold
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Telefax: 05231/308 1414
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Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Rechtsanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.