Antwort3
Rechtsmittel gegen MPU-Anordnung
Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde ein MPU-Gutachten innerhalb einer bestimmten Frist beizubringen, stellt keinen selbständigen Verwaltungsakt im rechtlichen Sinn dar. Nur die Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis sind durch gerichtliche Maßnahmen angreifbar, da diese Verwaltungsakte darstellen, gegen die Sie durch eine Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage gerichtlich vorgehen können. Die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis tatsächlich von einem MPU-Gutachten abhängig machen durfte, wird dann im Rahmen dieser Gerichtsverfahren mit geprüft werden.