Antwort5
Drogen
Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde aus den folgenden praxisrelevanten Gründen eine MPU anfordern:
-bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers
-Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
-bei hohem Aggressionspotential im Straßenverkehr
-bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung oder nach Entziehung aufgrund des Punktsystems
-Ersterwerb der Fahrerlaubnisse der Busklasse sowie bei Verlängerung dieser Klassen nach dem 50. Lebensjahr und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr Alkoholauffälligkeit
-Betäubungs- und Arzneimittelmißbrauch