Antwort16
Bußgeld wegen Alkoholfahrt
Bitte beachten Sie, dass Sie ein Kraftfahrzeug ab einem Promillewert von 0,5 nicht mehr fahren dürfen. Selbst wenn keine Ausfallerscheinungen hinzutreten, kann gegen sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, welches ebenfalls nicht unerhebliche Geldstrafen und bis zu drei Monaten Fahrverbot nach sich ziehen kann. Das bedeutet, dass auch derjenige der bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,1 Promille autofährt und keine Ausfallerscheinungen zeigt, erhebliche Schwierigkeiten bekommen kann.