Antwort28
Ermittlungsverfahren nach Unfall
Wird bei einem Unfall z.B. festgestellt, dass der Unfallverursacher alkoholisiert war, so wird gegen diesen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dies auch schon dann, wenn er weniger als die "erlaubten" 0,5 Promille Alkohol im Blut hatte. Es droht dem alkoholisierten Fahrer eine Verurteilung gem. 316 StGB, da er im Verkehr unter Alkoholeinfluß ein Fahrzeug geführt hat und durch den Unfall ganz regelmäßig gezeigt hat, dass er nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Es drohen in diesen Fällen bei erstmaligen Verstößen Geldstrafen und bei schweren Fällen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
Bei Unfällen mit Personenschäden wird in aller Regel ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ( 229 StGB) eingeleitet werden. Nehmen Sie sich einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Die Kosten trägt Ihre Rechtsschutzversicherung.