Unser Ziel: Das beste Ergebnis
Verteidigung mit Erfahrung und Augenmaß
Unser Ziel ist in jedem Verfahrensstadium die bestmögliche Lösung für unseren Mandanten. Dies kann die möglichst frühe Einstellung des Strafverfahrens, der Freispruch im Prozess, die Entlassung aus der Untersuchungshaft oder die Bewährungsstrafe sein. Was möglich ist und was nicht, besprechen wir mit unserem Mandanten offen und ehrlich.
Wird gegen einen Mandanten ermittelt oder wurde sogar schon Anklage erhoben, ist von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten eine Verteidigungsstrategie auszuarbeiten.
Die Frage, wie ein Mandant am besten zu verteidigen ist, ergibt sich aus einer Zusammenschau aller Informationen und Fakten. Hierzu gehören insbesondere die Aussage des Mandanten, die Aussagen von Zeugen, objektive Beweismittel wie Fotos oder Spuren am Tatort und alle anderen Randinformationen. Sämtliche Informationen müssen zunächst vollständig gesammelt und ausgewertet werden. Dies geschieht in umfangreichen Gesprächen mit dem Mandanten und in der Auswertung der Ermittlungsakte. Aus der Ermittlungsakte ergeben sich alle Informationen, die der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auch vorliegen. So kann eine wirksame Verteidigung auf Augenhöhe erfolgen.
1) Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren muss der Mandant frühestmöglich davor geschützt werden, vermeintlich hilfreiche Aussagen gegenüber der Polizei zu tätigen, die dem Mandanten nachher Schaden könnten. Hier gilt im Grundsatz: Solange der Mandant über seinen Verteidiger noch keine Akteneinsicht hatte und daher noch gar nicht weiß, welche Beweismittel gegen ihn vorliegen, darf keine Einlassung erfolgen. Unbedachte Aussagen werden in jedem Fall in der Akte festgehalten und führen nicht selten dazu, dass überhaupt erst eine Verurteilung erfolgen kann.
Daher sollte unverzüglich (noch am gleichen Tag) ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden, um von Beginn an eine wirksame Verteidigung zu gewährleisten. Der Beschuldigte hat zu jedem Zeitpunkt, von Beginn an ein Recht zu schweigen und ein Recht einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Von diesem Recht sollte der Beschuldigte sofort Gebrauch machen, wenn sich die Polizei bei ihm meldet.
2) Untersuchungshaft
Befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft zählt für ihn jede Minute. Der Beschuldigte will wissen, wie es weitergeht und vor allem wie lange er in Haft bleiben muss. Auch wenn es in der Untersuchungshaft drängt, gilt auch hier zunächst, mit Nachdruck an die wichtigsten Informationen zu gelangen und dann mit Bedacht zu entscheiden, wie dem Beschuldigten auch im Hinblick auf das weitere Verfahren am besten geholfen werden kann. Was hilft es dem Beschuldigten zwar nach einer Woche wieder auf freiem Fuß zu sein, wenn er im Prozess wegen seiner Aussage zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wird.
Der Beschuldigte hat ab Vollstreckung der Untersuchungshaft einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Der Beschuldigte kann sich einen Pflichtverteidiger auswählen. Hier sollte er in jedem Fall einen Fachanwalt für Strafrecht auswählen.
3) Das Verteidigungsziel
Verfügt man über alle Informationen muss mit dem Mandanten ehrlich und offen über das Ergebnis der Ermittlungen gesprochen werden. Ich weiß, dass es Rechtsanwälte gibt, die dem Mandanten alles versprechen, Hauptsache er bleibt bei Ihnen und der Rechtsanwalt erhält sein Geld. Dieses Verhalten ist standeswidrig und schadet dem Bild des seriösen Rechtsanwaltes. Leider ist dieses Verhalten unter Strafverteidigern nicht selten anzutreffen. Hier wird der Druck der Beschuldigten teilweise schamlos ausgenutzt. Versprechen Rechtsanwälte daher ohne Aktenkenntnis das Blaue vom Himmel, sollten Sie sehr hellhörig werden und hinterfragen, weshalb der Kollege meint, einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe in Aussicht stellen zu können. Verbindet der Kollege das zudem noch mit überzogenen Geldforderungen, sollten Sie den Anwalt unverzüglich wechseln. Äußerungen wie "Für 5.000 € haue ich Sie da raus!" und ähnliches, sind schlichtweg unseriös.
Der Beschuldigte will von seinem Verteidiger am liebsten hören, dass alles halb so schlimm ist und dass er sich keine Sorgen machen muss. Leider hilft es dem Beschuldigten nichts, wenn der Rechtsanwalt ihn ggf. bewusst in falscher Hoffnung lässt, um nach dem Prozess zu erklären, dass die hohe Haftstrafe auf einem Fehlurteil beruhe und man jetzt Opfer der Justiz geworden sei. Dann geht der Rechtsanwalt nämlich nach Hause und legt die Akte ab. Der Mandant geht aber ggf. für Jahre hinter Gitter.
Natürlich ist es das oberste Ziel, den Mandanten vor jedweder Bestrafung zu bewahren und einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens zu erzielen. Als engagierter Rechtsanwalt, der seinen Beruf als Strafverteidiger liebt, will man das schon, da eine Niederlage, sprich eine Verurteilung des Mandanten, einen persönlich ärgert.
Aber nicht alle Mandanten sind unschuldig und können vor jedweder Bestrafung bewahrt werden. Ist die Beweislast erdrückend, muss mit dem Mandanten ganz offen und ohne jede Schönfärbung darüber gesprochen werden, welche Chancen er hat und wie diese effektiv genutzt werden können. Nur wer die Sache ehrlich erörtert, kann für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Beispiel: Ist die Beweislage erdrückend, so kann man natürlich dennoch mit dem Ziel eines Freispruchs verteidigen. Ist diese Verteidigung aber von vorneherein aussichtslos, so schadet man dem Mandanten, wenn man ihm nicht ehrlich sagt, welche Folgen für ihn eine solche Verteidigungsstrategie haben würde. Denn ggf. wäre eine Bewährungsstrafe möglich gewesen, hätte man mit einem Geständnis eine bewährungsfähige Strafe erzielt.
Mit einem guten Rechtsanwalt ist es wie mit einem guten Arzt. Der Rechtsanwalt wird den Weg empfehlen, der aus seiner Sicht mit seiner Erfahrung zum besten Ergebnis führt. Um über diese Erfahrung zu verfügen, muss ein Rechtsanwalt mehrere hundert Strafprozesse geführt haben, um überhaupt verlässlich einschätzen zu können, welche Verteidigungsstrategie für den Mandanten die Beste ist.
Falls Sie von Rechtsanwalt Dr. Pott vertreten werden wollen, bitten wir um möglichst zeitnahe Anfrage, um Ihren Fall von Beginn an bestmöglich verteidigen zu können.
So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold
Telefon: 05231/308 140
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