Wirtschafts- und Steuerstraf- sachen
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen
Vertretung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen
Von besonderer Bedeutung in der Praxis und für die Mandanten sind Verfahren im Rahmen der Wirtschaftskriminalität.
In Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafsachen geht es für den Betroffenen nicht selten um seine gesamte Existenz und um das, was er sich privat und beruflich aufgebaut hat. In der Regel geht es bei Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafsachen um sehr hohe Beträge, die der Betroffene ggf. auch gar nicht zurückzahlen kann. Die Ermittlungen in Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafsachen sind oft sehr umfangreich und aufwendig. Nicht selten werden von Staatsanwaltschaften und Steuerfahndungen bzw. von dem Finanzamt Forderungen geschätzt und "hochgerechnet". Dabei ist hier das Wort "hoch" tatsächlich wörtlich zu verstehen, da die Schätzungen regelmäßig übersetzt sind und zunächst ins Blaue hinein von den Behörden aufgestellt werden.
Der Betroffene erfährt nicht selten erst von der Existenz eines Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafverfahrens gegen ihn bzw. sein Unternehmen, wenn eine Durchsuchung seiner Büros oder Privaträume durch die Polizei mit Hilfe eines Durchsuchungsbeschlusses erfolgt. Die Beschlagnahme von Ordnern und Computern legt dann ggf. das gesamte Unternehmen lahm und verursacht schon dadurch enormen Schaden.
Sobald ein Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafverfahren gegen einen Betroffenen eingeleitet worden ist, muss sich der Betroffene unverzüglich an einen ausgewiesenen Fachmann für Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafsachen wenden. Der Betroffene muss sich hier regelmäßig auf zwei Fachleute verlassen, die in Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafsachen stets eng zusammenarbeiten müssen.
In erster Linie muss unverzüglich ein Fachanwalt für Strafrecht hinzugezogen zu werden, um weiteren Schaden schnellstmöglich vom Betroffenen und seinem Unternehmen abzuwenden. Ist dies gesichert, muss der Fachanwalt für Strafrecht einen ausgewiesenen Steuerexperten für die jeweilige Steuerart z.B. Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer hinzuziehen, um die fachkompetente steuerliche Hilfe von einem Fachmann zu nutzen. Bei Rechtsanwälten, die der Auffassung sind, sie könnten schon alles aus einer Hand erledigen, ist Vorsicht geboten. Zumindest bei umfangreichen Vorwürfen, kann ein einzelner Rechtsanwalt nicht die notwendige Kompetenz in strafrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht aufbringen.
Rechtsanwalt Dr. Pott aus der Rechtsanwaltskanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner aus Detmold ist bereits in verschiedensten Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafsachen für seine namhaften Mandanten erfolgreich tätig geworden. In Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafsachen arbeitet Rechtsanwalt Dr. Pott bei umfangreichen Verfahren mit ausgewiesenen Steuerexperten zusammen.
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Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
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32756 Detmold
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