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Unfall verursacht

Unfall verursacht

Ich habe einen Unfall gehabt? Droht mir ein Strafverfahren und was ist mit meinem Führerschein?

Wer durch Unachtsamkeit einen Menschen z.B. im Straßenverkehr verletzt oder sogar tötet, kann sich strafbar machen. Schon bei kleineren Verletzungen z.B. durch einen Unfall im Straßenverkehr wird gegen den Unfallverursacher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das gleiche gilt erst recht bei schweren Verletzungen oder Unfällen mit tödlichen Verletzungen. Ab dem Unfall bzw. der Tat steht dem Beschuldigten ein Aussageverweigerungsrecht zu. Hiervon sollte der Beschuldigte Gebrauch machen und unverzüglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Außerdem ist der Tatverdächtige als Beschuldigter von der Polizei über seine Rechte zu belehren.

Bei Straftaten im Straßenverkehr droht stets die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate oder ein Fahrverbot. Daher muss von Beginn an ein Hauptaugenmerk auf die Vermeidung der Entziehung der Fahrerlaubnis gelegt werden.

Zusammen mit uns werden wir die Angelegenheit nach Akteneinsicht mit Ihnen erörtern. Nach Akteneinsicht können wir prüfen, ob überhaupt ein Fahrlässigkeitsvorwurf erhoben werden kann und ob bzw. welche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft erfolgen sollte.

Gerade bei fahrlässigen Körperverletzungen und fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr besteht die Gefahr eines Fahrverbotes bzw. einer Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Monate. Um eine Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zu vermeiden, sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen.

Erfahrungsgemäß können Ermittlungsverfahren wegen fahrlässigen Körperverletzungen schnell und ohne große Geldzahlungen eingestellt werden.

Sprechen Sie uns an, damit wir Sie in Ihrem Verfahren wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung umfassend vertreten können.

Wir werden mit Ihnen dann besprechen, was zu tun ist, Akteneinsicht beantragen, die notwendigen Schritte sofort einleiten und Sie in dieser Ausnahmesituation schnell und kompetent vertreten. Zudem leiten wir alle notwendigen Schritte ein, um Ihren Führereschein zu sichern.

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


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